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Abschluss des Buchungsvertrages
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Mit der Reservierungsanfrage bietet der Kunde, mallorca-wohnungen den Abschluss eines Buchungsvertrages verbindlich an. Die Reservierungsanfrage kann entweder schriftlich, per Email, per Fax, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Buchungsvertrag kommt mit der Annahme durch mallorca-wohnungen zustande.
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Bezahlung
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Falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, werden 30% der Gesamtsumme als Reservierungsgebühr innerhalb der darauf folgenden sieben Tage fällig. Über die geleistete Reservierungsgebühr erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 6 Wochen vor Anreise ohne weitere Aufforderung. Gültig ist die Gutschrift auf unserem Konto. Nichtzahlungen oder verspätete Zahlungen gelten als Rücktritt und berechtigen mallorca-wohnungen die Unterkunft anderweitig zu vermieten sowie vom säumigen Kunden eine Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Reservierungsgebühr wird nur beim tatsächlichen Antritt der Reise mit dem Reisepreis verrechnet.
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Umbuchung, Stornierung, Rücktritt
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Die Umbuchung, Stornierung, Rücktritt muss schriftlich durch den anmeldenden Vertragspartner erfolgen. Maßgeblich für die Umbuchung, Stornierung, Rücktritt ist das Eingangsdatum bei mallorca-wohnungen. Rücktritts- bzw Stornogebühren werden berechnet in Höhe von
5% des Mietpreises bis 90 Tage vor Anreisedatum
15% des Mietpreises zwischen 89 und 60 Tagen vor Anreisedatum
30% des Mietpreises zwischen 59 – 30 Tagen vor Anreisedatum
50% des Mietpreises zwischen dem 29 - 1 Tag vor Anreisedatum.
Bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag werden 80% des Mietpreises fällig. Bitte beachten Sie, dass auch eine unverschuldete Absage als Rücktritt gilt. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
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Leistungen
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Bei den von mallorca-wohnungen angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Unterzeichnenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – nachfolgend Eigentümer genannt - abgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche des Unterzeichners –nachfolgend Mieter genannt- sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.
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Haftung:
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Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, nach den Angaben des Eigentümers sowie nach eigener Augenscheinnahme erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc. sowie in der Zeit von September bis Juni für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/ - Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen.
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Mitwirkungspflicht:
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Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden. Der Mieter hat alle während seiner Aufenthaltsdauer verursachten Schäden dem Eigentümer zu melden und die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen.
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Anreise/Abreise:
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Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag soll der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen. Sollte der Mieter das Objekt am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter vereinbaren.
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Gerichtsstand:
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Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter vor Ort zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters.
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Rücktrittsrecht:
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mallorca-wohnungen kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis.
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Poolbetrieb:
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In einigen Ferienanlagen ist der Poolbetrieb nur saisonbedingt (15.05. - 30.09.) gewährleistet. Der genaue Zeitraum variiert und ist vom jeweiligen Verwalter und der aktuellen Wetterlage abhängig. mallorca-wohnungen kann aus den vorgenannten Gründen keine Haftung für die Poolbenutzung gewähren.
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